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Ausschlagung einer Erbschaft

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Ausschlagung einer Erbschaft
Stichworte:
Ausschlagung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abgrenzung: Erbschaftsannahme unter öffentlichem Inventar

Als Alternative zur vorbehaltlosen Erbschaftsannahme einerseits und einer gänzlichen Erbschaftsausschlagung andererseits, besteht die Möglichkeit der Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar (ZGB 580 ff.). Dies hat eine Haftungsbeschränkung auf die durch den Schuldenruf inventarisierten Schulden zur Folge.

» Informationen zum öffentlichen Inventar

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