Für eine Erbschaftsausschlagung kommen diverse Motive in Frage. Hauptmotive sind in der Regel:
- vermutete Überschuldung einer Erbschaft
- gute finanzielle Verhältnisse des Ausschlagenden
- Distanzierung vom Erblasser
- kostengünstigere Erbteilung mit Haftungsausschluss (Soziallauf der Konkursämter)
Weil das Ausschlagungsbegehren nicht zu begründen ist, ist für die Ausschlagungserklärung an sich das Motiv irrelevant.