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Ausschlagung einer Erbschaft

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Ausschlagungserklärung (Form, Inhalt, Adressat)

Rechtsgebiet:
Ausschlagung einer Erbschaft
Stichworte:
Ausschlagung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inhalt

Als sog. Gestaltungserklärung muss die Ausschlagungserklärung unmissverständlich sein, d.h. der Ausschlagungswille muss klar zum Ausdruck kommen.

Die Erklärung ist bedingungsfeindlich. Sie hat vorbehaltlos und unwiderruflich zu erfolgen.

Form

Das Gesetz schreibt die Form der Ausschlagungserklärung nicht vor. Sie kann schriftlich (mittels Brief) oder mündlich (mittels Telefon oder Vorsprechen bei der Behörde) erfolgen.

Adressat

Die zuständige Behörde für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung bestimmt sich nach der kantonalen Einführungsgesetzgebung.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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