Fazit
- Ausschlagung als Mittel für die maximale Distanzierung zum Erblasser und dessen Nachlasses
- Keine Partizipation am Nachlass / kein Mitglied der Erbengemeinschaft
- Grundsätzlich nicht Schuldner für Nachlassschulden
- Vorsicht Grenze:
- Erblasser-Gläubiger-Schutz: subsidiäre Haftung des Ausschlagenden bei ausgleichungspflichtigen Zuwendungen innert 5 Jahren seit Erblassertod
- Erben-Gläubiger-Schutz: Ausschlagungs-Anfechtung
- Vorsicht Frist:
- 3-monatige Ausschlagungsfrist
- Frist läuft ohne behördliche Fristansetzung
- Alternative für weniger weite Distanzierung: Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar
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